Mehr Geld für Pflege
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten seit dem 1.1.2012
mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld,
im stationären Bereich und für Pflegevertretungen.
Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der
- Pflegestufe I von 440 auf 450 , in der
- Pflegestufe II von 1040 auf 1100 und in der
- Pflegestufe III von 1510 auf 1550 .
In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 und für Härtefälle von 1825 auf 1918 .
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