Ungünstigere Bedingungen für Lebensversicherungen ab 2012
Die Vorteile aus einer Lebensversicherung werden ab 2012 verschlechtert.
Steuerpflichtige, die eine Lebensversicherung abschließen wollen,
sollten dies - nach Prüfung aller Kriterien - noch 2011 tun.
Erfolgt der Abschluss der Versicherung noch in diesem Jahr, beträgt
der Garantiezinssatz 2,25 %. Bei Neuverträgen, die ab dem 1.1.2012
abgeschlossen werden, reduziert sich dieser auf nur noch 1,75 %.
Des Weiteren gilt bei Lebensversicherungsverträgen, die seit 2005
abgeschlossen werden, der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung
und den entrichteten Beiträgen als steuerpflichtiger Ertrag. Erfolgt
die Auszahlung nach Ablauf von zwölf Jahren und nach Vollendung des
60. Lebensjahres nach Vertragsabschluss, ist nur die Hälfte des
Unterschiedsbetrages steuerpflichtig. Diese Altersgrenze erhöht sich
auf das 62. Lebensjahr, wenn der Vertrag erst in 2012 abgeschlossen wird.
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