Neue Auslandsreisekosten ab 2012
Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Schreiben vom 8.12.2011 die
neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
für Auslandsdienstreisen, die ab dem 1.1.2012 zur Anwendung
kommen, mit. Diese können Sie im Internet unter "www.bundesfinanzministerium.de"
und dort unter "BMF-Schreiben" (Datum: 8.12.2011) herunterladen.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind
ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung
anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen
Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für
den Betriebsausgabenabzug!
Dieses Schreiben gilt auch für Geschäftsreisen in das Ausland
und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
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