Start der "elektronischen Lohnsteuerkarte" zum 1.1.2012 verschoben
Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab 1.1.2012 durch ein
elektronisches Abrufverfahren ersetzt werden. Die geplante Einführung
der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte ist auf Grund von Verzögerungen
bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens zeitlich verschoben
worden. Der neue Termin wird nach derzeitigen Informationen auf 2013
verlegt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten oder erhielten bereits ihre
sog. "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) in einem
Schreiben übersandt. Dieses sollten sie sorgfältig auf ihre
Richtigkeit kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten
Steuerklasse, der Kirchensteuermerkmale und der Kinderfreibeträge. Korrekturen
können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt
werden. Mit dem neuen Verfahren können Arbeitgeber künftig die
Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elektronisch abrufen.
Anmerkung: Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 bis zum
ELStAM-Start nicht vernichten. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber
muss der bisherige Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010
bzw. eine für 2011 ausgestellte Ersatzbescheinigung zur Vorlage beim
neuen Arbeitgeber aushändigen. Für das neue Verfahren braucht
der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer der Arbeitnehmer.
Diese sollte - falls noch nicht vorhanden - rechtzeitig vor der ersten
Abrechnung der Bezüge des Kalenderjahres 2012 vorliegen.
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