Standardleistungen:

 

Finanzbuchhaltung

Erstellen von monatlichen oder ¼-jährlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, kurzfristigen Erfolgsrechnungen. Auf Wunsch Ausdruck aller Kontenbewegungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung. Erstellen von unterjährigen Zwischenabschlüssen. Bearbeitung der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldungen.

 

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit den entsprechenden Überweisungen oder Schecks (auf Wunsch auch die elektronische Übermittlung der Gehaltszahlungen möglich), Anmeldungen, Abmeldungen, Jahresentgeltmeldungen. Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die zuständigen Kranken­kassen sowie der Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt. 

Erstellen der Lohn­fortzahlungsanträge, ausfüllen sämtlicher Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Mithilfe und Mitwirkung bei Außenprüfungen durch die LVA/BfA bzw. durch das Finanzamt.

 

Gewinnermittlungen

Erstellen von Steuer- und Handelsbilanzen aller Unternehmensformen (Einzelfirma, Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR - , Partnerschafgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft - OHG - , Kommanditgesellschaft - KG - , GmbH, englische Limited LTD, GmbH & Co. KG.

Erstellen von Einnahme- Überschussrechnungen (vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und Kleinbetriebe).

Erstellen und Pflege von Inventarverzeichnissen, Ausarbeitung von Statistiken und Erläuterungen zu den Gewinnermittlungen, falls notwendig und gewünscht.

Durchführung von Bilanz- bzw. Abschlussbesprechungen zur Abstimmung mit dem Mandanten.

 

Steuerplanung / Steuererklärungen

Wir bearbeiten für Sie sämtliche notwendigen Steuererklärungen und liefern Ihnen die voraussichtlich zu leistenden Abschlusszahlungen, Vorauszahlungen oder Erstattungen. Darauf basierend prognostizieren wir für Sie auf Grund der vorliegenden Zahlen aus der Buchhaltung und unserer Erfahrung die auf Sie zukommende Steuerlast.

Üblicherweise bearbeiten wir folgende Steuererklärungen im Normalbetrieb:

Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-, Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen, Antrag auf Eigenheimzulage. Daran schließt sich an die Prüfung der Bescheide bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, evtl. Anträge auf Berichtigung oder Einsprüche.
Für alle unsere Mandanten haben wir Empfangsvollmacht, so dass gewährleistet ist, dass keine Einspruchsfrist versäumt wird, da der Bescheid uns zugestellt wird.